Gemeindeverband Vechelde

Pressemitteilung zum Thema First Responder

Wir (als CDU-Fraktion der Gemeinde Vechelde) sehen unsere Pflicht darin, die Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen durch unsere politische Arbeit zu unterstützen. 

Auf Nachfragen aus dem Kreise der Feuerwehr Vechelde mussten die rechtlichen Voraussetzungen, die für den Einsatz einer First Responder Einheit notwendig sind, genauer betrachtet werden.

Bei dieser Betrachtung haben sich fast schon fahrlässige Zustände im rechtlichen Bereich in Sachen First Responder aufgetan. Es hat sich gezeigt, dass in der Vergangenheit seit 2009 ein Ehrenamt in Liedingen ausgeübt wurde, dass im Vorfeld nicht rechtlich geklärt wurde.

Denn nur nach Anerkennung der First Responder durch die Gemeinde Vechelde und anschließende Anerkennung durch den Träger des Rettungsdienstes darf diese Einheit eingesetzt und alarmiert werden. 

Wir befürworten jede Form von Ehrenamt und wollen, dass die Personen, die im Auftrag unserer Gemeinde ehrenamtlich tätig werden, dabei rechtlich abgesichert sind. 

Wir können es nicht verantworten, dass durch ein Ehrenamt Nachteile für Einsatzkräfte entstehen könnten. Dies ist nach aktuellem Stand beim First Responder der Fall. Deswegen unterstützen wir das gemeinsame Vorgehen unseres Bürgermeisters und des Landkreises Peine. 

Bei dieser Thematik sind echte Fakten wichtiger als gefühlte Fakten.

Fakt ist: In den vergangenen 14 Jahren haben die First Responder der FF Liedingen nach bestem Wissen und Gewissen agiert und hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet. 

Eine vorherige Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurde leider jedoch versäumt.

Die Aufgaben einer First Responder Gruppe sind keine Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Weder das Niedersächsischen Brandschutzgesetz noch die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Vechelde enthalten dazu irgendwelche Regelungen. Hier muss zwingend nachgebessert werden!

Wir machen uns dafür stark, dass die First Responder-Gruppe Liedingen schnellstmöglich wieder einsatzbereit und rechtlich in jeglicher Hinsicht abgesichert ist, um Ihre wichtige Tätigkeit wieder aufnehmen zu können.

Denn wir (als CDU) stehen für das Ehrenamt und alle Kameradinnen und Kameraden die in unserem Auftrag tätig werden müssen zwingend rechtlich abgesichert sein.